... vereinigt fachliche Kompetenz in Forschung, Entwicklung und Fertigung.

Narva G.L.E. ...

... vereinigt fachliche Kompetenz in Forschung, Entwicklung und Fertigung.

Unternehmens- und Verhaltensrichtlinien

Als mittelständisches Unternehmen ist es für die G.L.E. Gesellschaft für lichttechnische Erzeugnisse mbH eines der primären Unternehmensziele, durch nachhaltiges Wirtschaften dauerhafte und langfristig stabile geschäftliche Entwicklungen im Interesse des Betriebes und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten. Hierzu gelten unter anderen folgende Grundsätze guter Unternehmensführung:

Einhaltung von Gesetzen

Die Beachtung von allen relevanten Rechtsvorschriften, insbesondere zur Arbeitssicherheit und zum Umwelt- und Gesundheitsschutz ist eine wesentliche Verpflichtung aller Führungskräfte und Mitarbeiter.

Bekämpfung von Diskriminierungen

Die Geschäftsführung richtet ihre Personalpolitik am Grundsatz der Gleichbehandlung aller Kolleginnen und Kollegen aus. Damit verbietet sich jegliche Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Alle Führungskräfte der einzelnen Unternehmensbereiche sowie die Geschäftsführung sind verpflichtet, den Gleichbehandlungsgrundsatz umzusetzen unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und auch anderer gesetzlicher Regelungen, wie sie z.B. für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen gelten. Sie sind zugleich erster Ansprechpartner bei Verstößen gegen diesen Grundsatz. Zudem verbittet sich die G.L.E. mbH jegliche Zusammenarbeit mit Lieferanten oder Kunden, die dies nicht einhalten, Kinderarbeit zulassen oder gar fördern.

Verhinderung von Mobbing

Das Unternehmen wird seine Aufgaben insgesamt nur dann erfolgreich erfüllen, wenn alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß ihrer Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverträgen am Unternehmenserfolg orientiert, gemeinsam handeln. Die G.L.E. mbH möchte darauf hinweisen, dass jegliche Form des Mobbings einzelner Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter das gemeinsame Ziel behindert und zugleich den Betriebsfrieden stört und somit nicht toleriert werden kann. Die Leiter und die Geschäftsführung sind verpflichtet, bei auftretenden Fällen von Mobbing schlichtend einzugreifen und bei schwerwiegenden Fällen auch arbeitsrechtliche Konsequenzen zu erteilen / herbeizuführen. Selbstverständlich sind die vorstehenden Grundsätze guter Unternehmensführung auch für die Geschäftsführung Leitlinie ihres Handelns. Alle Leiter der einzelnen Unternehmensbereiche sind verpflichtet, diese Grundsätze umzusetzen.

Korruptionsprävention Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens werden darauf verpflichtet, im Umgang mit Kunden und / oder Lieferanten den Grundsatz der Transparenz zu folgen. Fälle von Bestechung jeglicher Art werden nicht geduldet. Sie werden als Pflichtverletzung aus dem Kontext der Arbeitsverträge und als Untreue gegenüber dem Unternehmen gewertet. Bei Verstößen gegen diesen Grundsatz ist die Geschäftsführung ohne Ansehen der Person zu unterrichten. In der Geschäftsführung selbst gilt das 4-Augenprinzip bei allen wichtigen Entscheidungen, wie es auch in der Satzung der Gesellschaft verankert ist.

Geldwäscheprävention

Unter Geldwäsche versteht man das verdeckte Einschleusen illegal erworbener Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf. Da G.L.E. mbH keine Formen von Bestechung hinnimmt und den Grundsatz der Transparenz verfolgt, verkehrt G.L.E. mbH ausschließlich mit seriösen Geschäftspartnern. Um Probleme auf diesem Gebiet ausschließen zu können, werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausdrücklich darauf hingewiesen, verdächtiges Verhalten von Kunden und / oder Lieferanten und / oder Mitarbeiter, Beratern und Geschäftspartnern zu melden. Darüber hinaus sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu verpflichtet, bei Bar- und anderen Transaktionen zur Buchführung sämtliche anwendbare Vorschriften zur Aufzeichnung zu verwenden.

Wettbewerb mit G.L.E mbH und Nebenbeschäftigungen

Ein Mitarbeiter darf kein Unternehmen führen oder für ein Unternehmen arbeiten, das mit G.L.E. mbH im Wettbewerb steht und darf keinen mit G.L.E. mbH konkurrierenden Aktivitäten nachgehen. Nebenbeschäftigungen sind der Geschäftsführung anzugeben und bedürfen deren Zustimmung. Nebentätigkeiten können von der Geschäftsführung untersagt werden, wenn Interessen des Unternehmens aus Gründen des Wettbewerbs verletzt werden oder wenn die Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters aus dem Arbeitsverhältnis eingeschränkt ist.

Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz

Im Managementsystem unserer Organisation haben Arbeits- und Gesundheitsschutz den gleichen Stellenwert wie Qualität- und Umweltschutz.

Es werden Produkte entwickelt und vertrieben, die bei der Herstellung, im Einsatz bzw. bei der Verwendung und bei der Entsorgung die Umwelt so wenig wie möglich belasten.

Aktuelle Forderungen, wie z. B. RoHS (EU-Richtlinie 2011/65/EU) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und WEEE (EU-Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte) und Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG werden erfüllt.

Die Einhaltung der Anforderungen für unsere Erzeugnisse aus der REACHVerordnung (Verordnung EG Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) ist gewährleistet.

Wir stellen sicher, dass unsere Güter „DRC Conflict free“ sind. Das bedeutet, dass unsere Güter keine Konflikt Mineralien enthalten, die direkt oder indirekt bewaffnete Gruppen in den „Covered Countries“ finanzieren oder begünstigen (siehe OECD Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains of Minerals).

Ziel ist die Schaffung eines Konzeptes, das nicht nur die Umweltfreundlichkeit der Produkte umfasst, sondern den gesamten Herstellungsprozess über Entwicklung, Produktion bis zur Entsorgung.

Wir verfolgen das Ziel, die Unfallrisiken und die Risiken im Umgang mit Gefahrstoffen und technischen Anlagen auf ein Minimum zu reduzieren, um die Gesundheit unserer Mitarbeiter, Kunden und Dienstleister zu gewährleisten.

Es gibt klare Regeln und Verfahren für die Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, insbesondere hinsichtlich der Bereitstellung und Verwendung von persönlichen Schutzausrüstungen. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter aus allen Abteilungen ist angehalten die besonderen Richtlinien in unserem Haus zu wahren. Wir stellen sicher, dass all unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Schulungen erhalten und durch kompetente Fachkräfte stetig unterstützt werden.

Umgang mit Daten und Informationen

Verschwiegenheitspflicht

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der strickten Verschwiegenheitspflicht. Diese besagt, dass während und über das Arbeitsverhältnis hinaus, keine Daten oder Informationen offengelegt werden dürfen. Denn diese streng vertraulichen Informationen können selbst dann noch dem Geschäft der G.L.E. mbH schaden. Ausnahmen bieten die Informationen, die ohnehin der Öffentlichkeit zugänglich sind.

Datenschutz und Datensicherheit
Personenbezogene Daten dürfen nur dann erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wenn festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erforderlich sind. Selbstverständlich müssen personenbezogene Daten immer sicher aufbewahrt werden und dürfen nur unter Anwendung der nötigen Vorsichtsmaßnahmen übertragen werden. Bei der Datenqualität und der technischen Absicherung vor unberechtigtem Zugriff muss ein hoher Standard gewährleistet sein. Die Verwendung von Daten muss für die Betroffenen transparent sein. Ihre Rechte auf Auskunft und gegeben falls Widerspruch, Sperrung und Löschung sind zu wahren.

Beschwerden und Hinweise

Grundsätzlich sind die Geschäftsführer Herr Dr. Olaf Hansen und Herr Stefan Dressendörfer für die Implementierung, Kontrolle und Kommunikation der Unternehmens- und Verhaltensrichtlinien der G.L.E mbH verantwortlich. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter hat zu jeder Zeit die Möglichkeit, den benannten Personen eine vertrauliche fristfreie und formfreie Beschwerde vorzutragen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit der anonymen Beschwerde; alle Meldungen werden hierfür bearbeitet. Soweit es erforderlich ist, werden entsprechende Maßnahmen ergriffen.

Stand: November 2019